Von einem „massiven Grundrechtseingriff“ sprach heute Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sollten bestimmte Handy-Standortdaten zur Bekämpfung des Coronavirus eingesetzt werden. Deshalb sei die entsprechende Passage aus einem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes gestrichen worden, der am Wochenende bekannt wurde.
Vom Tisch ist der Vorschlag aber wohl noch nicht. Solche „grundsätzlichen Fragen“ und deren konkrete Ausgestaltung müssten „länger diskutiert“ werden, sagte Spahn auf einer Pressekonferenz in Berlin. Damit der Plan Aussicht auf Erfolg haben kann, brauche es jedoch eine möglichst „große Unterstützung im politischen und gesellschaftlichen Raum“, sagte Spahn. Zumindest derzeit ist diese offensichtlich nicht gegeben.
Ein Testballon folgt dem nächsten
Seit Wochen schon geistert dieser Vorschlag durch die Öffentlichkeit. Den ersten Testballon ließ Anfang März das Robert-Koch-Institut steigen. Die Bundesbehörde wollte diese Daten dazu nutzen, um Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen zu ermitteln und zu benachrichtigen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich die neuartige Krankheit noch nicht weitflächig verbreitet. Ob der einstmals ins Auge gefasste Zweck heute noch Sinn ergeben würde, bleibt offen.
Doch schon im März stieß der Plan auf Kritik. Zum einen stellt sich die Frage, wie praktikabel er ist: In ländlichen Regionen können Funkzellen weite Gebiete abdecken und eignen sich deshalb denkbar schlecht für eine gezielte Ausforschung möglicher Erkrankter. In Ballungsräumen wiederum teilen sich oft sehr viele Nutzer eine Funkzelle. Würde man unnötig viele Menschen benachrichtigen, könnte das erst Recht eine Panik erzeugen – schon allein, weil die Corona-Testkapazitäten weiterhin beschränkt sind. Als „Unfug“ bezeichnete etwa die Telekom Deutschland den Plan.
Zum anderen wiesen Datenschützer und Bürgerrechtler energisch darauf hin, wie gefährlich und grundrechtsfeindlich eine Umsetzung wäre. „Alle Maßnahmen der Datenverarbeitung müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig seien“, mahnte gestern – zum wiederholten Male – der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber. „Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten der Mobilfunkanbieter einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln, dafür sind diese viel zu ungenau“.
Die Weitergabe und Auswertung anonymisierter Daten zur Analyse von Bewegungsströmen, mit der etwa die Telekom Deutschland das Robert-Koch-Institut inzwischen unterstützt, sei hingegen unter den aktuellen Umständen „datenschutzrechtlich vertretbar“, sagte Kelber.
Hochsensible Standortdaten
Personenbezogene Daten unterliegen aus guten Gründen einem besonderen Schutz. Erst kürzlich konnte etwa die New York Times nachweisen, wie viel sich aus Handy-Standortdaten herauslesen lässt, selbst wenn es sich um scheinbar anonymisierte handelt. Geraten solche sensiblen Daten in die falschen Hände, dann hätte die Regierung und unsere Gesellschaft nicht nur ein Coronaproblem.
Obwohl Spahn also gewarnt sein musste, landete der Vorschlag dennoch im Gesetzentwurf. (Letzten Mittwoch teilte uns das Bundesgesundheitsministerium noch mit: „Die Einführung einer flächendeckenden Handydatenauswertung ist nicht geplant.“). Etwas schwammig hieß es darin, dass in bestimmten Fällen Behörden „technische Mittel“ einsetzen könnten, um Kontaktpersonen von erkrankten Personen zu ermitteln.
Laut Spahn sei ein Tracking von Infizierten ein „sehr, sehr wichtiges Instrument“. Länder wie Südkorea hätten gezeigt, dass dies bei der Verlangsamung der Infektionswelle helfen könne. Ob der Ansatz tatsächlich ausschlaggebend war, bleibt vorläufig offen. Jedenfalls hatte er unerwünschte Nebenwirkungen: Südkoreaner wurden von einer Informationswelle überflutet, die zudem intime Details aus dem Privatleben so mancher Menschen enthüllte, berichtete der Guardian.
Trotzdem will Spahn auf einem „gemeinsamen Weg“ herausfinden, wie sich künftig Kontaktnachverfolgung umsetzen ließe. Obwohl es inzwischen eine bedingte Absage aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium gibt, will Spahn nicht locker lassen: „Das Thema ist weiterhin Thema“.
